nochmalige Erkl. bzgl. pers. und wirt. Verhält./Beiziehung von II.Instanz

  • Hallo, in 1. Instanz wurde eine Ratenzahlungs-AO getroffen.
    In 2. Instanz wurde ein Ratenwegfall angeordnet.

    Jetzt bezieht sich die PKH-Partei auf die dort eingereichten Unterlagen zu den pers. und wirt. Verhält. und bittet im Verf. 1. Instanz um Ratenwegfall.
    Die Erkl. betreffend der 2. Instanz wurde bereits im Sept. 2010 abgegeben.

    Hätte bzgl. der Prüfung ob ein Ratenwegfall in 1. Instanz angeordnet werden kann, die nochmalige Übersendung einer aktuellen Erkl. der Eink.-Verhält. angefordert. Handhabt ihr das genauso?

  • Die Entscheidung der II. Instanz gilt auch für die I. (bei mir hier zumindest)


    Das kann aber jetzt nicht stimmen. Es kann durchaus sein, dass für die I. Instanz Raten gezahlt werden müssen, für die II. Instanz aber unter Berücksichtigung der Ratenzahlung für die I. Instanz nicht mehr.
    Wenn die Partei jetzt die Aufhebung der Ratenzahlung für die I. Instanz beantragt, würde ich alle Unterlagen aktuell neu fordern.

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