Hab jetzt zwar schon wie wild gegockelt (bin in diversen Schuldnerforen und auf verschiedenen Anwaltsseiten gelandet) und hab auf insolvenzrecht.de gesucht, die wirklich entscheidende Antwort hab ich aber nicht gefunden.
Ist es richtig, dass ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan nur gegen die beteiligten Gläubiger wirkt, ein gerichtlicher dagegen gegen alle Gläubiger (auch gegen die "vergessenen")?
Wenn ja, wo findet man die entsprechenden Regelungen (Vorschriften) dafür?
Wenn nicht, wie ist es dann richtig und wo steht´s?