Hallo Kollegen !
Ich habe eine recht abgefahrene Anfrage des Jugendamtes, die mich bislang ziemlich ratlos stimmt.
Vielleicht habt Ihr eine Idee.
Das Jugendamt ist Vormund eines thailändischen Mädchens, das in den nächsten Wochen 18 Jahre alt wird.
Nach thailändischem Recht wird das Mädchen erst mit 21 volljährig.
Jetzt hat das Jugendamt für das Mündel einen Pass bei dem thailändischen Konsulat beantragt, der hier aber erst eintrudeln wird, wenn das Mädchen 18 ist. Die Vormundschaft wäre dann naturgemäß bereits zu Ende, so dass das Jugendamt dann nicht mehr als rechtlicher Vertreter auftreten kann. Der Pass wird jedoch nur ausgehändigt, wenn der rechtliche Vertreter den Empfang quittiert. Das Konsulat hat dem Jugendamt gegenüber bereits geäußert, dass eine Unterschrift des aus dortiger Sicht dann noch minderjährigen Mädchens nicht anerkannt werden wird und diese ihren Pass dann auch nicht erhält.
Die mir bekannte Möglichkeit der rechtlichen Vertretung eines Volljährigen per Gerichtsentscheidung ist die Betreuung, die m. E. ausscheidet, da für ihre Einrichtung kein gesundheitlicher Grund vorliegt.
Die Verlängerung einer Vormundschaft über die hiesige Volljährigkeitsgrenze hinaus erscheint mir ebenfalls unmöglich.
Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass maximal eine Vormundschaft durch eine thailändische Behörde ( ? dortiges Gericht ? ) eingerichtet werden könnte, um für das Mädchen Angelegenheiten zu regeln, die alleine das thailändische Recht betreffen, da sie nach deutschem Recht keiner rechtlichen Vertretung mehr bedarf.
Habt Ihr eine Idee ?