Mir liegt eine Anmeldung (Geschäftsführerwechsel) zu der ABC Verwaltungs GmbH vor. Alleingesellschafterin dieser GmbH ist die ABC GmbH & Co KG. Deren alleinige Komplementärin ist widerum die ABC Verwaltungs GmbH.
Mit diesem Konstrukt habe ich eh so meine Probleme....
Mir wurde ein Gesellschafterbeschluss vorgelegt, indem Herr Sowiso (gleichzeitig auch GF der ABC Verwaltungs GmbH) als gesetzlicher Vertreter der Firma xyz (laut Gesellschafterlisten vormals alleinige Gesellschafterin der ABC Verwaltungs GmbH) auftritt, die alleinige Gesellschafterin der ABC Verwaltungs GmbH sein soll. Ich habe daraufhin beanstandet, dass gem. der aktuellen Gesellschafterliste die Firma ABC GmbH & Co KG alleinige Gesellschafterin ist und um Überprüfung gebeten. Nach einem Telefonat mit dem Notar wird mir nun folgende Urkunde eingereicht: "melde ich (Herr Sowiso) ergänzend an (warum anmelden Zu UR....des Notars....habe ich letztlich für die ABC Verwaltungs GmbH beschlossen, .... zum weiteren GF zu bestellen. Die ABC Verwaltungs GmbH ist Komplementärin der ABC GmbH & Co . KG. Letztlich als Vertreter der ABC GmbH & Co KG genehmige ich die Erklärungen, die ich für die ABC Verwaltungs GmbH am ...zu UR ...abgegeben habe. Insoweit genehmige ich ebenfalls die Registeranmeldung zu UR..."
Blickt ihr noch durch?
Ich möchte dies mit der Begründung beanstanden, dass "Verwirrung zu besorgen ist." Meiner Ansicht nach ist der Gesellschafterbeschluss so zu berichtigen, dass für jeden Dritten problemlos zu erkennen ist, wer Gesellschafter ist und wer für wen aufgetreten ist.
Was denkt ihr?
Vielen Dank für die Antworten.
P.S. Die Bezeichnungen "ABC Verwaltungs GmbH", " ABC GmbH & Co KG", "Herr Sowiso" und "Firma xyz" sind frei erfundene Phantasiebezeichnungen.