Alles anzeigenmhhh irgendwie scheinen sich diese ekelfälle zuhäufen...habe nämlich auch einen *kotz* -.-
Anmeldung mit unerlaubter Handlung im laufenden Verfahren
IV teilt das auch mit
Belehrung wird vergessen; Forderung festgestellt mit eingetragener unerlaubter Handlungverfahren aufgehoben, WVP abgelaufen
RSB ist erteilt
jetzt mag der Gl gerne seine vollstreckbare Ausfertigung haben.
was meint ihr? kann man die Belehrung und ggfs. einen Widerspruch eintragen? macht das überhaupt sinn in Anbetracht der aktuellen bgh Rechtsprechung?
Verstehe ich deine Frage richtig? Du willst einen Widerspruch auf dem Tabellenblatt eintragen obwohl gar nicht erfolgt
Ich glaube, die Frage zielte eher darauf, ob man jetzt noch belehren und dann ggf. einen Widerspruch eintragen könnte. Also nicht einfach so.