Liebe Fories,
ich benötige Hilfe in einer Sache.
Die Antragstellerin begehrt einen Erbschein nach ihrem Bruder. Sie muss die Verwandschaft über die Eltern nachweisen. Nachlasswert ca. 100.000,00 EUR
Erblasser und Antragstellerin sind beide im Kreis Weststernberg geboren und evangelischer Religion. Recherchen haben ergeben, dass von dem betreffenden Ort keinerlei Urkunden mehr existieren (weder in Polen direkt noch beim Standesamt I). Auch beim Evangelischen Zentralarchiv liegen keine Kirchenbücher vor und es gibt dort auch keinerlei Hinweise, dass man in Polen an entsprechende Unterlagen kommen könnte.
Nun hat sie die (privatschriftliche) eidesstattliche Erklärung einer Dame vorgelegt, die angeblich zum gleichen Zeitpunkt in dem Ort lebte. Der Erblasser ist 1937 geboren, die Antragstellerin 1935. Die Zeugin selbst in 1930 geboren. Ich bin jetzt in Zweifel, ob ich diese Erklärung als anderes Beweismittel im Sinne von § 2356 Abs. 1, S. 2 BGB anerkennen kann oder ob ich die (erneute) Abgabe der eidesstattlichen Erklärung vor einem Notar bzw. Gericht verlangen sollte. Dann hätte ich wenigstens in Bezug auf die Identität der Zeugin eine gewisse Sicherheit und jemand hätte sie zu den Folgen einer wissentlich oder fahrlässig falsch abgegebenen eidesstattlichen Versicherung belehrt. Gegenwärtig fehlt mir jeglicher Nachweis, dass diese Zeugin tatsächlich existiert. Ich habe außerdem Bauchschmerzen, weil die Zeugin bei der Geburt des Erblassers knapp 7 und bei der Geburt der Antragstellerin knapp 5 Jahre alt war. Kann sie da eidesstattlich erklären, dass Erblasser und Antragstellerin die einzigen leiblichen Kinder der Erblassereltern sind? Ich habe da so meine Zweifel...
Lt. Palandt muss das Beweismittel ähnlich klare und verläßliche Folgerungen ermöglichen wie die öffentliche Urkunde, so dass die Anforderungen an die Beweisführung regelmäßig streng sind. Aber bedeutet das für meinen Fall nicht, dass ich die (privatschriftliche) eidesstattl. Erklärung in der vorliegenden Form gerade nicht anerkennen kann und die Zeugin zum Notar oder zum Gericht schicken müsste?
Ich bin gespannt, wie Eure Meinungen dazu sind.