Wir haben hier einen Kleinunternehmer, der recht gute Umsätze erwirtschaftet, so dass eine Fortführung im eröffneten Verfahren angezeigt wäre. Leider hat er seit einem halben Jahr (schon vor Antragstellung) eine Gewerbeuntersagung wg. Steuerrückständen an der Backe.
Welche Auswirkungn hat denn so ein Ding im Insolvenzverfahren? Kann man mit dem denn überhaupt was fortführen oder riskiert man täglich, dass ihm die Bude dichtgemacht wird? Das wäre natürlich wichtig für eine Prognose, ob eine Fortführung möglich ist.