Wer kann eine Betreuung beantragen und kann die Betreuung von Amts wegen angeordnet werden, wenn "irgend jemand" darauf hinweist, dass die Person scheinbar nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln.
Es gibt zwar Kinder, die lehnen aber aus familiären Gründen die Betreuung ab und wollen auch keine Betreuung beantragen, weil die Person eine Betreuung strikt ablehnt.