Hallo alle zusammen!
Ich habe von einem anderen Gericht einen Erbvertrag übersandt bekommen, mit der Bitte diesen an die Testatoren herauszugeben, da diese die Rückgabe dort beantragt hatten. Die Eheleute sind bei uns wohnhaft.
Die Besonderheit ist jedoch, dass der Erbvertrag sich bei dem anderen Gericht nicht in der amtlichen Verwahrung des Gerichts befand sondern in der Urkundensammlung des Notars. Dieser ist 2008 verstorben.
Kann ich den Erbvertrag mit Widerrufswirkung zurückgeben?