Im Vergütungsverfahren gibt es die Möglichkeit
- die Vergütung gegen die Staatskasse (unter Einschaltung des Bezirksrevisors)
festzusetzen,
- oder die Vergütung im vereinfachten Verfahren zahlbar zu machen.
Den Betreuern ist es eigentlich egal wie sie ihre Vergütung bekommen. Trotzdem beantragen einige Betreuer die Festsetzung, ohne zu Wissen was das ist und weil sie eben kein anderes Formular zur Hand haben.
Macht jemand die Vergütung trotzdem zahlbar, auch wenn Feststetzung gegen die Staatskasse beantragt ist ?
Wie muss der genaue Antrag bei Zahlbarmachung lauten ?