Vergütungsfestsetzung oder Zahlbarmachung

  • Im Vergütungsverfahren gibt es die Möglichkeit
    - die Vergütung gegen die Staatskasse (unter Einschaltung des Bezirksrevisors)
    festzusetzen,
    - oder die Vergütung im vereinfachten Verfahren zahlbar zu machen.

    Den Betreuern ist es eigentlich egal wie sie ihre Vergütung bekommen. Trotzdem beantragen einige Betreuer die Festsetzung, ohne zu Wissen was das ist und weil sie eben kein anderes Formular zur Hand haben.

    Macht jemand die Vergütung trotzdem zahlbar, auch wenn Feststetzung gegen die Staatskasse beantragt ist ?
    Wie muss der genaue Antrag bei Zahlbarmachung lauten ?

  • Wenn aus der Staatskasse zu zahlen ist, mache ich nur dann einen förmlichen Festsetzungsbeschluss, wenn ich etwas absetze.
    Entspreche ich dem Antrag vollumfänglich, kommt ein Stempel drauf:
    "Vergütung nicht zu beanstanden. € ___ ausgezahlt am ___"
    Sollte der BezRev irgendwann mal die Akten in Händen halten und nicht meiner Ansicht sein, kann ich noch immer einen förmlichen Beschluss nachholen.

    Aus dem Vermögen nur mit rechtskräftigem Festsetzungsbeschluss. Aber das ist ja hier nicht Thema.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Wenn der Betreuer die Festsetzung beantragt, haben wir eigentlich einen Beschluss zu machen und nicht nur die Zahlbarmachung. Ich habe daher unseren Betreuertag (der sich ausschließlich an Berufs- und Vereinsbetreuer) richtet, dazu genutzt die Unterschiede zu erläutern.

    Ich denke aber, dass man auch bei einem Antrag durchaus wohlwollend interpretieren kann, was der Betreuer will: Vergütung - bewilligt oder festgesetzt.

  • Nachdem wir 2005 mit dem ganzen Beschlussschrieb nicht mehr fertig wurden, haben wir alle Berufsbetreuer angeschrieben und die Stempelmethode angeregt. Die meisten stimmten dem damals schon zu, die übrigen zogen wenig später nach. Seitdem wird nur noch gestempelt, außer es sind Statusänderungen im Vergütungsantrag oder Kleinigkeiten nicht korrekt, dann mach ich einen Beschluss und erläutere kurz und knapp. Ich weiß, dass die Stempelmethode keine Rechtssicherheit gibt, aber der Revisor ist einverstanden und seit 5 Jahren ist es für uns arbeitserleichternd, geht fix und beschwert hat sich auch niemand, da wir ja antragsgemäß auszahlen. Wir stempeln auch, wenn im Standartantrag steht "beantrage die Festsetzung gegenüber der Staatskasse".

    Der Stempel lautet:

    Der Vergütungsantrag wurde geprüft und als sachlich und rechnerisch richtig festgestellt. Die Auszahlung aus der Staatskasse wurde veranlasst. Datum: Unterschrift:


    Zudem haben wir noch einen Verfügungsstempel, was die Gst. alles zu machen hat.

  • Ich und meine Kollegin setzen nur per Beschluss fest. Bei uns wird das auch immer beantragt. Wir sind aber auch die einzigen im Bezirk, vielleicht sogar im ganzen Land, die das so handhaben.

    Da ich für Begründungen und Rechtsmittelbelehrungen Autotexte verwende, hat sich auch fast kein Zeitmehraufwand ergeben.

  • Da ich für Begründungen und Rechtsmittelbelehrungen Autotexte verwende, hat sich auch fast kein Zeitmehraufwand ergeben.

    Für Dich vielleicht nicht, aber für die Geschäftsstellenverwalter, die zusätzlich noch ausfertigen und bekanntgeben müssen.

  • Das stimmt, ich kann aber zu meiner Verteidigung anführen, dass ich dafür auch in anderen Bereichen das Fachprogramm nutze und nicht auf Vordrucke und handschriftliche Verfügungen zurückgreife. Meine Geschäftstellen finden das überhaupt nicht schlimm, empfinden meine Arbeitsweise sogar als Entlastung.

  • Bei uns müssen nur die Anträge im ersten Jahr oder bei Besonderheiten dem vorab Revisor vorgelegt werden. Egal wie die Anträge lauten, so wird bei uns im Wege der Zahlbarmachung in der Regel entschieden. Dies gilt auch bei Absetzungen. Es erfolgt also eine Verfügung + AO. Bei kleineren Absetzungen erfolgt ein Nachricht über die Absetzungen an den Betreuer. Ist er damit nicht einverstanden 8was selten vorkommt), dann erfolgt die Entscheidung im Beschlusswege unter Einschluss des Revisors.

    How can I sleep with Your voice in my head?

  • Döner Istanbul, könntes Du auch noch den Text des Verfügungsstempels bekanntgeben ?

    Danke !

    Aber gerne doch, müsste dann auf euer Programm angepasst werden...

    Verfg.
    1. AAO (Auszahlungsanordnung) i.H.v. .............€ in ......... buchen und in ......... erfassen.
    2. Auszahlungsbeleg z.A.
    3. Kopie VA mit Prüfvermerk an Betreuer
    4. WV zur Frist
    Datum: Unterschrift:

    Da die Betreuer ihre VAs doppelt einreichen, stempel ich die VAs doppelt. Die Gst. bucht und registriert die Auszahlung dann nur und packt das Duplikat ohne Anschreiben in die Sammelpost für den Betreuer. Die wissen dann schon Bescheid und können sich auf den Zahlungseingang vorbereiten. :D

  • Bei uns müssen nur die Anträge im ersten Jahr oder bei Besonderheiten dem vorab Revisor vorgelegt werden. ...

    Die Akten werden dem Revisor vor der ersten Entscheidung vorgelegt? Ich habe Verständnis dafür, dass ich mich bei der Eingruppierung eines neuen Betreuers abstimme (n kann). Aber dass ich alle Anträge des ersten Jahres einer Betreuung dem Revisor vorlege - soweit kommts noch.

    Ich entscheide. Nicht der Revisor. Und meine Entscheidung kann auch in der Zahlbarmachung liegen. Wenn der Revisor damit nicht einverstanden ist, kann er die Entscheidung durch Beschluss verlangen.


  • Ich entscheide. Nicht der Revisor. Und meine Entscheidung kann auch in der Zahlbarmachung liegen. Wenn der Revisor damit nicht einverstanden ist, kann er die Entscheidung durch Beschluss verlangen.

    :zustimm:

    Hier werden die Anträge gegen die LK ebenfalls mit der Zahlbarmachung bearbeitet. Beschluss nur bei Absetzungen/Zurückweisungen.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

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