Hallo,
ich hab gerade eine Schlussrechnung geprüft von einer GmbH. Jetzt sind mir diverse Dinge aufgefallen. Unter anderem verliert der Insolvenzverwalter kein Wort über die Frage der Geschäftsführerhaftung, er stellt nur fest, dass die Stammeinlage ordnungsgemäß gezahlt wurde. Wie verhält es sich denn jetzt damit? Muss er das prüfen? Wenn ja, darf ich ihm jetzt auf die Füße treten, weil er nix dazu sagt oder muss ich davon ausgehen, dass die Haftung nicht gegeben war? Die Frage ist mehr theoretischer Natur, da die Geschäftsführerin selbst auch Insolvenz angemeldet hat (oder wäre hier die Anmeldung einer möglichen Forderung zur Tabelle denkbar?). Außerdem ist mir aufgefallen, dass kein Wort zu möglichen Anfechtungsansprüchen gesagt ist. Gleiche Frage wie eben, darf ich ihn fragen, was damit ist oder sollte ich einfach davon ausgehen, dass keine Ansprüche bestanden haben?