Hallo, habe hier u.U. einen Fall zur Entlassung eines Vormundes zu entscheiden. Ein derartigers Verfahren hatte ich noch nie. Kurze Fallschilderung:elterliche Sorge wurde auf Mutter übertragen. Mutter danach gestorben. Vater im Gefängnis. Kinder (2 Schwestern)leben bei Tante, welche auch Vormund ist. Vater stellt Geeignetheit des Vormunds seit einigen Monaten extrem in Frage. Nun habe ich durch Zufall erfahren, dass mittlerweile ein Kind vom Jugendamt aufgrund Inobhutnahme in einer Jugendeinrichtung untergebracht wurde. habe nun schon einen Bericht vom Jugendamt angefordert und Termin zur Anhörung mit dem Vormund vereinbart. Kinder werde ich erst anhören, wenn ich zu dem Entschluss komme, dass Vormundswechsel möglich und erforderlich ist.
Die Entziehung nach § 1886 kann ja nur erfolgen, wenn die Fortführung des Amtes, insbes. wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens, das Interesse des Mündels gefährdet und keine milderen Maßnahmen möglich sind. Die Inobhutnahme zeigt mir, dass etwas Schlimmeres vorgefallen sein muss (aus dem angeforderten Bericht vom Jugendamt erwarte ich Genaueres zu erfahren). Dass es zu einer Inobhutnahme kommt, stellt m. E. ein pflichtwidriges Verhalten dar. Dies ist aber evtl. auch nur mein persönliches Empfinden. Bin mir daher unschlüssig, ob die Entlassung im vorliegenden Fall erfolgen darf.
Hatte jemand bereits einen derartigen Fall? Kann mir jemand eine Anregung hierzu geben?