Hallo,
habe eine umfangreiche Nachlassangelegenheit auf dem Tisch mit diversen Ausschlagungen. Nun möchte eine potentielle Erbin einen Erbschein beantragen.
Der von ihr beauftragte Notar hat bereits Akteneinsicht bei seinem zuständigen AG genommen und möchte nun Kopien der Ausschlagungserklärungen. Ist das zulässig? Oder muss er sich mit der Akteneinsicht begnügen? Die Kollegin in der NL-Abt. meinte, er dürfe keine Abschriften erhalten. Habe nun aber im Kommentar zum FamFG gelesen und da kann ich nicht erkennen, dass ich ihm diese vorenthalten könnte.
Jemand 'ne Idee???
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!