Hallo,
ich habe eine Betreute, die bei einer Bekannten mietfrei in einer kleinen Wohnung gelebt hat. Es wurden nur 150€ Nebenkosten bezahlt.
Die Betreuerin beantragt nun die " Auflösung der Wohnung"
Ich frage mich nun, ob das hier überhaupt ein Fall von § 1907 BGB ist bzw. ob überhaupt ein Mietervetrag vorliegt, dessen Kündigung zu genehmigen ist. Schriftlich gibt es natürlich nix.
In § 535 BGB heisst es , dass der Mieter die vereinbarte Miete zu entrichten hat. Kann man daraus schließen, dass kein Mietvertrag vorliegt, wenn keine Miete bezahlt wird.
Würde er auf einen Leihvertrag tippen...
Was meint ihr?