Kleine Frage:
Mein Betreuter ist vermögend, sehr vermögend
Augrund der sehr umfangreichen Vermögensverwaltung entstand die Idee, dass der Berufsbetreuer ausnahmsweise nach Stunden abrechnen könnte.
Habe aber nix gefunden. Es gilt das VBVG.
Und was ist mit den Kosten für die zusätzliche Vermögensschadenshaftpflicht die
für diesen Einzelfall abgeschlossen werden musste, da die ursprüngliche Vericherungssumme viel zu niedrig war.
Der Betreuer stellt nunmehr den Antrag diese Kosten dem Vermögen entnehmen zu dürfen..
Hatte jemand schon so einen ähnlichen Fall