Verfahrenspfleger Wer bezahlt ihn ?

  • Das Langericht hat in einem Beschwerdeverfahren gegen die Anordnung einer Betreuung Rechtsanwalt X zum Verfahrenspfleger bestellt. Beim Betreuungsgericht war er nicht zum Verfahrenspfleger bestellt.

    Der Verfahrenspfleger beantragt jetzt beim Betreuungsgericht Zahlbarmachung seiner Vergütung wegen seiner Tätigkeit als Verfahrenspfleger in 2. Instanz.

    Ist in diesem Fall das Landgericht oder das Betreuungsgericht zuständig, die Vergütung anzuweisen ?

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