Hallo,
mal eine Frage an die Allgemeinheit:
Meine Betreute hat vieeeel Geld. Sie hat eine professionelle Betreuerin aus dem sozpäd Bereich. Die Betreute hat mehrere Kinder, wovon sich nur eine Tochter wirklich um sie kümmert. Die anderen wollen (zu Lebzeiten) nichts mit der Mutter zu tun haben und scheuen sie wegen der psychischen Krankheit (es besteht ein Einwilligungsvorbehalt). Die sich kümmernde Tochter soll nun zur hölzernen Hochzeit und auch für Renovierungen am eigenen Haus einen größeren Geldbetrag erhalten.
Das Problem ist hier der Geisteszustand von der Betreuten. Sie lebt wie vor 40 Jahren. Ich war schon zur Anhörung dort und habe versucht, den wahren Willen zu erforschen. Fehlanzeige! Sowohl die Familienhelferin als auch die Betreuerin selber haben mir aber das gute Verhältnis zur Tochter bestätigt. Eine Aussage, ob die Zahlung wirklich gewüscht wird oder nicht, konnte ich jedoch direkt von der Betreuten nicht erhalten.
Da das Geld von einem versperrten Konto genommen werden soll, habe ich ja auch über die Genehmigungsfähigkeit zu entscheiden und bin nun total verunsichert. Es muss doch auch in so einem Fall die Möglichkeit bestehen, eine Schenkung durchzuziehen!? Kann ich da vielleicht ein Gutachten zu einholen? Man kann das ja auf eine gezielte Fragestellung beschränken und könnte z.B. sagen, dass vom Psychologen erforscht werden soll, ob wirklich dieser Wunsch nach Zahlung des Geldes bei der Unterschrift unter die Anträge bestanden hat oder nicht?!
Die Tocher hat die Betreute zwei Anträge unterschreiben lassen, die auf Auszahlung des Geldes abzielen und an die Betreuerin gerichtet sind. Die ist sich aber auch im unklaren und möchte das ganze durch das Gericht entschieden wissen.
Die Bestimmung des § 1908 i II 1 erweitert die Ausnahmen vom Schenkungsverbot um solche Gelegenheitsgeschenke, die dem Wunsch des geschäftsunfähigen oder unter Einwilligungsvorbehalt stehenden Betreuten entsprechen und nach seinen Lebensverhältnissen angemessen sind. Wann Üblichkeit nach den Lebensverhältnissen anzunehmen ist, ist unklar.
Ebenso unklar ist mir auch, was ich nun mit der Sache mache. Hilfe!
Für praktische Ratschläge wäre ich dankbar!