Aus der Forderungsanmeldung meines Schuldners ergibt sich das Folgende:
Der Schuldner wurde wegen Tötung eines anderen Menschen von dessen Krankenversicherung in Anspruch genommen. Die Ansprüche, welche sich vormals auf ungefähr DM 3.000,00 beliefen, wurden durch Vollstreckungsbescheid tituliert. Der Schuldner zahlte auf diese Forderung über einige Jahre regelmäßig EUR 10,00. Ausfälle waren bei der monatlichen Ratenzahlung selten zu verzeichnen. Bei einem Forderungsstand von zirka EUR 300,00 stellte er einen Insolvenzantrag.
§ 133 InsO . Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit deshalb, weil Schuldner lediglich in der Lage war, kleinste Raten zu zahlen.