KFB aufgrund falscher GKR

  • Sehe ich anders. Der Kfb muss nicht angefochten werden, sondern die GKR. Wird diese abgeändert, muss auch der Kfb abgeändert werden (bzw. das Kostenfestsetzungsverfahren neu durchgeführt werden). Und soweit ich weiß, ist die Erinnerungsfrist gegen die GKR länger als die gegen den Kfb.

  • Hier hat bisher niemand Erinnerung eingelegt. Vielmehr hat der Bezirksrevisor im Rahmen einer Geschäftsprüfung die falsche Gerichtskostenrechnung festgestellt und um weitere Veranlassung gebeten.
    Neben der Rückzahlung der teilweise festgesetzten Gerichtskosten und Insollstellung gegen den Gegner soll auch noch Kosten nachgefordert werden.
    Die von mir festgesetzten Kosten sind auch schon bezahlt worden, der KFB und die Gerichtskostenrechnung stammen von Anfang des Jahres.
    Wir werden im Hinblick hierauf doch beim Bez.Rev. nachfragen, ob die ganze Sache sich nicht einfacher regeln lässt.

  • Was gehen den Bezirksrevisor Kostenfestsetzungsbeschlüsse an?

    Dann wird halt die Einzahlung an die eine Partei erstattet und von der anderen Partei eingefordert. Den Ausgleich sollen sie dann doch untereinander klären.

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