Hallöchen,
habe schon die Suche bemüht, aber nicht so wirklich was passendes gefunden.
Habe hier ein vom Landkreis - Sozialhilfe - und der Betreuerin abgeschlossenen Darlehensvertrag über die Höhe der Zuzahlung zur Befreiung für Gesundheitsleistungen (Krankenkasse). Das Darlehen über 44,88 Euro ist 1 Jahr lang mtl. zinslos zurückzuzahlen, mtl. 3,74 Euro.
Habe diese Darlehen jetzt schon öfter in den Akten gehabt und bin mir nicht sicher, ob die genehmigungspflichtig sind. Bislang hab ich von diesen Darlehensverträgen immer erst so spät erfahren, dass diese schon (fast) zurückgezahlt waren.
Kan mir nicht vorstellen, dass die genehmigungspflichtig sind, jedes Jahr aufs Neue. Aber es ist trotzdem ein Darlehensvertrag.
Aus dem Sozialhilfebescheid ergibt sich hierzu überhaupt nichts. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage der geschlossen wurde, steht auch nirgends.
Wenn das genehmigungspflichtig sein soll, hab ich doch überhaupt keine Chance, da nein zu sagen...
Bin für Tipps dankbar.