Hallo, so ich habe die SuFU genutz, aber leider scheine ich nicht die passenden Stichworte auszuwählen, entweder bekomme ich duzende Einträge die nicht passen oder keinen *Schnief*
Ich habe eine "schöne" KGE.
KGE: Kl. trägt Kosten Bekl. zu 1; Bekl. zu 2. trägt seine selbst; beide Bekl. haben einen RA. Dieser hat die komplette Verfahrensgebühr, Terminsgebühr usw. geltend gemacht außer der Erhöhungsgebühr.
Aufgrund der KGE würde ich nur die anteiligen Kosten festsetzen (Einzelvergütung * Gesamtvergütung / Summe der Einzelvergütungen). Dies habe ich den RA mitgeteilt, der hat natürlich was dagegen und erwidert:
"Bei mehreren Parteien haftet jede Partei, zumindest bis zur Gebühr, die ohne Erhöhungsgebühr entsteht, gegenüber dem Anwalt in vollem Umfang und nicht nur anteilig.
Das ergibt sich aus § 7 Abs. 2 Satz 1 RVG"
Das hat er ja schön geschrieben, aber wenn ich mich nicht täusche beschreibt dies doch nur das Verhältnis RA und Mandant bzgl. Haftung und nicht Partei vs. Partei^^.
Die KGE lautet doch kl. trägt Kosten des Bekl. zu 1 und nicht alles bis auf Erhöhungsgebühr.
Seht ihr dies ähnlich oder sehe ich das komplett verkehrt?
Danke und Gruß