KGE: Kl. trägt Kosten Bekl. zu 1; Bekl. zu 2. trägt seine selbst; RA für Bekl 1+2

  • Hallo, so ich habe die SuFU genutz, aber leider scheine ich nicht die passenden Stichworte auszuwählen, entweder bekomme ich duzende Einträge die nicht passen oder keinen *Schnief*

    Ich habe eine "schöne" KGE.
    KGE: Kl. trägt Kosten Bekl. zu 1; Bekl. zu 2. trägt seine selbst; beide Bekl. haben einen RA. Dieser hat die komplette Verfahrensgebühr, Terminsgebühr usw. geltend gemacht außer der Erhöhungsgebühr.

    Aufgrund der KGE würde ich nur die anteiligen Kosten festsetzen (Einzelvergütung * Gesamtvergütung / Summe der Einzelvergütungen). Dies habe ich den RA mitgeteilt, der hat natürlich was dagegen und erwidert:
    "Bei mehreren Parteien haftet jede Partei, zumindest bis zur Gebühr, die ohne Erhöhungsgebühr entsteht, gegenüber dem Anwalt in vollem Umfang und nicht nur anteilig.
    Das ergibt sich aus § 7 Abs. 2 Satz 1 RVG"

    Das hat er ja schön geschrieben, aber wenn ich mich nicht täusche beschreibt dies doch nur das Verhältnis RA und Mandant bzgl. Haftung und nicht Partei vs. Partei^^.

    Die KGE lautet doch kl. trägt Kosten des Bekl. zu 1 und nicht alles bis auf Erhöhungsgebühr.

    Seht ihr dies ähnlich oder sehe ich das komplett verkehrt?
    Danke und Gruß

  • Schon an § 100 I ZPO gedacht?

  • :daumenrau

    ganz eindeutig auch: Gerold/Schmidt, RVG- Kommentar, 19. Auflage, VV 1008 Rn. 283 (mit Verweis auf BGH)

    --> die Hälfte der gesamten Kosten.

  • :daumenrau

    ganz eindeutig auch: Gerold/Schmidt, RVG- Kommentar, 19. Auflage, VV 1008 Rn. 283 (mit Verweis auf BGH)

    --> die Hälfte der gesamten Kosten.


    Wie die Vorposter. So einen Fall habe ich gerade auch und werde ihn auch so festsetzen. Der RA hat auch schon Widerstand angekündigt. Dann entscheidet also letztlich das OLG - kann ich gut mit leben.

  • Wenn es denn soweit kommt, das Ergebnis bitte hier einstellen. Eine frische Entscheidung zu dieser Sache tut immer gut.

    Das scheint auch so ein Gebiet zu sein, bei dem sich eine Menge RAe schwer tun - oder sie kennen einfach den § 100 ZPO nicht. Dabei hat der § eine so leicht zu merkende Nummer... :unschuldi  ;)

  • Danke, dass nehm ich gerne. Ich bezweifel, dass mein RA sich groß beschweren wird. zumindest erlebe ich das hier eher selten, dass die sich gegen meine Entscheidungen beschweren. Gut andererseits vergessen die auch teilweise massig bestimmte positionen geltend zu machen. Manchmal denke ich wenn ich nur einen Bruchteil von dem Bekommen was die RA nicht geltend machen, dann wäre ich reich^^

    Sollte ein RM kommen, berichte ich gern davon.

    Gruß

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