Kopiekosten 7000 Nr. 1a VV RVG

  • Hallo,

    ich habe hier einen Streit um Kopiekosten. Der RA macht Kopiekosten geltend, indem er angibt eine Verwaltungsakte kopiert zu haben. Bei Prüfung dieser Kopien sind m.M. nach die Kopien abzusetzen, bei denen es sich um seine eigenen Schriftsätze bzw. Schriftsätze die direkt an ihn versandt wurden, handelt. In dessen Besitz ist er ja schließlich schon.
    Er hat nicht geltend gemacht, dass für diese Kopien zwingende Gründe vorlagen (z.B. Vermerke der Sachbearbeiter auf den Schriftsätzen, Eingangsstempel etc).
    Demnach habe ich ihm geschrieben, dass ich die Absetzung vornehmen werde. Nun kriege ich als Antwort, dass es ja sein Ermessen sei, was er kopiert. Er hätte die Akte vollumfänglich kopieren müssen, damit er eine sachgerechte Bearbeitung vornehmen konnte. Dann schreibt er weiter, dass er ansonsten die Akte vielleicht nochmal anfordern muss und 12 € Aktenversendungspauschale anfallen würden.

    Ich bin der Meinung, dass er sein Ermessen hier nicht richtig ausgeübt hat, da er nicht einfach die komplette Akte kopieren kann und wenn hätte er es vernünftig begründen müssen.

    Wie seht ihr das? Hat jemand vielleicht eine Entscheidung dazu?

    Danke schonmal.

  • Das Thema hatten wir hier schon mehrfach. Beispielsweise hier und hier.https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…-in-Strafsachen

    Ich bin der Meinung, dass er sein Ermessen hier nicht richtig ausgeübt hat, da er nicht einfach die komplette Akte kopieren kann und wenn hätte er es vernünftig begründen müssen.

    Es scheint eher, dass er das Ermessen gar nicht ausgeübt hat.

  • Es scheint eher, dass er das Ermessen gar nicht ausgeübt hat.


    :daumenrau

    Komplette Akten ohne Sinn und Verstand zu kopieren - das geht wohl. Nicht aber zu Lasten der Gegenseite.

    Deshalb: absetzen.

  • Pauschales Kopieren ganzer Akten geht nicht, ich habe letztens knapp 1000 (!) EUR Kopiekosten abgesetzt. Allerdings muss der RA auch nicht jede Seite, die er kopieren will, auf die Notwendigkeit einer Kopie prüfen, daher bin ich recht großzügig - allerdings mit Grenzen.

  • Der RA kann ermessen so viel er will, allerdings bekommt er die Kosten dafür nicht festgesetzt.

    Bei Kopien aus Behörden- bzw. Beiakten verfahre ich auch eher großzügig. Von meinem eigenen LG habe ich dazu eine Alt-Entscheidung aus BRAGO-Zeiten, die solche Kopiekosten in aller Regel als erstattungsfähig ansehen. Die Begründung gilt m.E. auch heute noch.
    Allerdings bin ich bei "Tabula-rasa"-Kopien andererseits auch gnadenlos. Da führe ich wieder die Argumentation meines OLG an.
    Alles zu seiner Zeit... :strecker :D

  • Bei Kopien aus Behörden- bzw. Beiakten verfahre ich auch eher großzügig. Von meinem eigenen LG habe ich dazu eine Alt-Entscheidung aus BRAGO-Zeiten, die solche Kopiekosten in aller Regel als erstattungsfähig ansehen. Die Begründung gilt m.E. auch heute noch.


    Um diese Kopiekosten ging es in meinem Beitrag (Nr. 7000 Nr. 1a VV-RVG)

  • Richtig, habe ich auch so gesehen. ;)

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