Hallo,
ich habe hier einen Streit um Kopiekosten. Der RA macht Kopiekosten geltend, indem er angibt eine Verwaltungsakte kopiert zu haben. Bei Prüfung dieser Kopien sind m.M. nach die Kopien abzusetzen, bei denen es sich um seine eigenen Schriftsätze bzw. Schriftsätze die direkt an ihn versandt wurden, handelt. In dessen Besitz ist er ja schließlich schon.
Er hat nicht geltend gemacht, dass für diese Kopien zwingende Gründe vorlagen (z.B. Vermerke der Sachbearbeiter auf den Schriftsätzen, Eingangsstempel etc).
Demnach habe ich ihm geschrieben, dass ich die Absetzung vornehmen werde. Nun kriege ich als Antwort, dass es ja sein Ermessen sei, was er kopiert. Er hätte die Akte vollumfänglich kopieren müssen, damit er eine sachgerechte Bearbeitung vornehmen konnte. Dann schreibt er weiter, dass er ansonsten die Akte vielleicht nochmal anfordern muss und 12 € Aktenversendungspauschale anfallen würden.
Ich bin der Meinung, dass er sein Ermessen hier nicht richtig ausgeübt hat, da er nicht einfach die komplette Akte kopieren kann und wenn hätte er es vernünftig begründen müssen.
Wie seht ihr das? Hat jemand vielleicht eine Entscheidung dazu?
Danke schonmal.