Hallo und guten Abend,
ich muss leider mal wieder eure Hilfe in Anspruch nehmen, weil ich jetzt meinen ersten IPR-Fall auf dem Tisch hab und irgendwie total auf dem Schlauch stehe:
Meine Erblasserin (EL), 73 Jahre alt, ist deutsche Staatsangehörige und hat im November 2011 in Deutschland ein notarielles Testament errichtet. Darin benannte sie ihren Lebensgefährten zum Erben zu 1/4 und ihren Bruder, dessen Ehefrau sowie zwei Ihrer Neffen zu Erben zu je 3/16. Sie gab in dem Testament auch an, dass ihr Wohnsitz in Deutschland befindlich ist.
Nach Testamentserrichtung zog sie nach Frankreich um und verstarb dort im Dezember 2011.
Sie hat keinen Grundbesitz, aber ein Konto in der Schweiz, wo sie bis zum Eintritt der Rente lebte und arbeitete.
Ich hatte das Testament nun eröffnet und nach Berlin geschickt, die Angelegenheit wurde aber aus wichtigem Grund wieder an mich zurück verwiesen.
Nun meldeten sich die Erben und meinten, sie benötigen einen Erbschein wegen des Kontos in der Schweiz.
Und jetzt kommt mein Problem, dass ich nicht genau weiß, ob ich nen "normalen" Erbschein erlassen darf. Eigentlich besagt doch der Art. 25 EGBGB, dass deutsches Recht zur Anwendung kommt, da sie deutsche Staatsangehörige war. Und der Art. 26 würde doch auch auf deutsches Erbrecht hinweisen, wenn ich diesen richtig gedeutet habe, da das Testament nach dem Recht errichtet wurde, das für den EL gilt.
Aber ich habe nun in einer Aufstellung gesehen, dass in Frankreich ja die Nachlassspaltung gilt und für das bewegliche Vermögen der letzte Wohnsitz entscheidend ist. Und in der Schweiz gilt das Erbstatut des Wohnsitzes zum Zeitpunkt des Todes.
Jetzt blicke ich leider gar nicht mehr durch und wäre sehr dankbar, wenn ihr mir erklären könntet, wie ich jetzt verfahren soll.
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Efeu1984