Testament aus 1937 zu Protokoll des Amtsgerichts

  • Hallo,

    ich bekam heute einen Anruf von einem Notariat. Dem Notar liegt ein gem. Testament vor welches im Jahre 1937 zu Protokoll des Amtsgerichts errichtet wurde. Zugegen waren die beiden Testierenden, der Nachlassrichter und ein Justizamtmann als UdG. Die Frage des Notars war ob diese Form ohne weiters der öffentlichen Form entspricht und wo nachzulesen sei das zur damaligen Zeit auch ein öffentliches Testament in dieser Form errichtet werden kann. Ich hab sowas noch nicht gesehen. Auch mein Nachlassrichter war erstmal überfragt. Weis jemand die damalige Rechtsgrundlage einer solchen Testamentserrichtung.

    Danke im Voraus.

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