Hallo Zusammen,
folgendes Problem, bei dem Ihr mir sicher weiterhelfen könnt:
Unmittelbar nach Eröffnung des IK-Verfahrens (mit Kostenstundung) zahlt der Arbeitgeber des Schuldners den vermeintlich pfändbaren Lohnanteil auf´s Anderkonto.
Nun wendet der Schuldner ein, dass er einem Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist, das der Arbeitgeber offenkundig nicht berücksichtigt hat (ggf. weil er gar nichts von dem Kind weiß, denn in der Lohnabrechnung taucht das Kind nicht auf) und will von dem Treuhänder das Geld haben. Auf dem Anderkonto befindet sich aber nur dieser Betrag und versehentlich ist von dem Arbeitgeber ja auch nicht gezahlt worden. Nichts desto trotz dürfte die Masse ungerechtfertigt bereichert sein.
Wie seht Ihr das? Muss der Treuhänder auskehren?