Kosten der Wohnungsauflösung

  • Moin zusammen,

    ich hatte grad nen abstrusen Anruf und weiß nicht, was ich davon halten soll...

    Eine Berufsbetreuerin teilte mit, dass einer ihrer Schützlinge nunmehr geschlossen untergebracht werden muss. Im Zuge dessen soll seine Wohnung aufgelöst werden. Sie meinte, die Dame von der Betreuungsbehörde hätt ihr gesteckt, dass in so einem Fall das Gericht die Kosten der Wohnungsauflösung übernehmen könne :gruebel:

    Echt jetz? Mit so nem Anliegen ist noch nie jemand an mich rangetreten, dabei kommt das sicher öfter vor...

    Die Kunst des Lebens besteht mehr im Ringen als im Tanzen. ( Marc Aurel )

  • Versuch macht kluch.

    Möge die Dame der Betreuungsbehörde erklären und nachweisen, aufgrund welcher rechtlichen Vorschrift das GERICHT diese Kosten zu übernehmen hätte. :cool: Sie dürfte mit der Suche etwas beschäftigt sein.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Lachen am Morgen soll ja bekanntlich munter machen. :) Also wenn das Gericht jetzt auch noch Sozialamt spielen soll, dann wünsche ich den Rechtspflegern in Zukunft viel Spass. Vielleicht kann der Betreuer etwas mehr in seiner Funktion durch die eventuelle Mehrbelastung abrechnen, aber ansonsten gibt es Umzugshilfe beim AMT und nicht beim AMTsgericht.

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
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  • Versuch macht kluch.

    Möge die Dame der Betreuungsbehörde erklären und nachweisen, aufgrund welcher rechtlichen Vorschrift das GERICHT diese Kosten zu übernehmen hätte. :cool: Sie dürfte mit der Suche etwas beschäftigt sein.


    :zustimm:

    Manche Ämter haben komische Vorstellungen was das Gericht alles zu tun und zu zahlen hat...

  • Guten Morgen!

    Vielleicht liege ich ja völlig daneben, aber allem Anschein nach verfügt der Betreute über keine finanziellen Mittel. Soweit mir bekannt, würde die Sozialhilfe wohl einen Umzug finanzieren können. Somit sind schon weniger Gegenstände in der Wohnung. Der Rest ist dann Vermieterrisiko. Wenn kein Geld zur Wohnungsauflösung vorhanden, dann erhält der Vermieter die Wohnung nicht leer zurück und wird, so unangenehm es auch sein mag für ihn, auf den Räumungskosten sitzen bleiben. Er hat ja hoffentlich eine Kaution einbehalten.

    Das sind meine Gedanken als Betreuungsstelle :teufel:

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