Hab folgendes Problem.
Gegen KFB wird sofortige Beschwerde erhoben. Nach Anhörung der Beteiligten und Ankündigung der Nichtabhilfe nicht Beschwerdeführer die Beschwerde zurück. Gegenseite beantragt jetzt die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem Beschwerdeführer aufzuerlegen.
Frage, bin ich als Rpfl. dafür noch zuständig? Verfahren war ja noch nicht am OLG wg. der Entscheidung.