Antrag auf Grundbuchberichtigung wegen Erbfolge durch den Erben. Es liegen vier notarielle Testamente vor:
1. Zu Erben werden Sohn A und Nichte B eingesetzt; Vermächtnisse werden bestimmt; Testamentsvolltreckung wird angeordnet; TV ist RA X
2. TV wird A
3. Die Erbeinsetzung wird geändert: A wird Alleinerbe
4. Die Bestimmungen über die Testamentsvollstreckung werden neu gefasst: "Aufgabe des TV ist es, den Nachlass zwischen den Erben entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auseinander zu setzen und bis dahin zu verwalten. Dazu zählen u. a. auch die Abwicklung der Rechtsverhältnisse mit meinem Vermieter, Banken, Versicherungen, Bestattungsinstitut etc. sowie die Auflösung des Hausstandes. TV ist RA Y. Der TV erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung von 3% des Nachlasswertes. Kein Ersatz-TV".
Mit den Bestimmungen im 4. Testament komme ich jetzt irgendwie nicht darauf, warum das Grundstück der Verwaltungsbefugnis des TV unterliegen soll. Eine Auseinandersetzung gibt es mangels Erbengemeinschaft nicht, und anlässlich des Todesfalls abzuwickelnde Rechtsverhältnisse gibt es nicht, wenn man mal von der Grundbuchberichtigung absieht, die der Erbe nunmehr nach Ablauf der Frist des § 60 IV KostO beantragt hat, nachdem sich der TV zuvor hier nie gerührt hat. Ich neige daher dazu, den Testamentsvollstreckervermerk vorliegend nicht einzutragen und dem RA Y hierüber eine Mitteilung zukommen zu lassen. Meinungen?