Hallo,
habe folgendes Problem:
K-Verfahren angeordnet wegen persönlicher Ansprüche des Gläubigers (G) aus dem Titel A in Höhe von 20.000,00 €
Zuschlag wurde dem G erteilt mit best. bleibenden Recht III/1 – SiHyp für Titel B
Zum Teilungsplan meldet G nun die pers. Ansprüche auch noch aus den Titel B an.
Zuteilen kann ich meines Erachtens doch nur auf den Titel A, da er hinsichtlich Titel B nicht betreibt?!
Aber der Betrag in der Anordnung entspricht dem Betrag der gesamten Forderung und für den Titel A waren nur Ansprüche in Höhe von 10.000,00 € offen. Titel B lag zu keinem Zeitpunkt vor. Auch wurde eine Forderungsaufstellung zum Titel B erst zum VT eingereicht.
Grüße
Happy.Trigger