Hallo zusammen,
wie seht ihr folgendes Problem bei der Kostenfestsetzung?
Der Kläger verklagt eine Partei im Ausland.
Auf die Frage der Zustellungsart teilt der Kläger dem Gericht u.a. mit, welche Seiten zu übersetzen sind und das Gericht veranlasst die Übersetzung.
Am Schluss wird ein Vergleich geschlossen und Kostenaufhebung vereinbart.
Gehören die Übersetzungskosten zu den auszugleichenden Gerichtskosten?
Ich meine ja??