Hallo,
ich grüble derzeit an einem Vergleichsentwurf hinsichtlich einer Nacherbschaft und wurde von einem Kollegen auf dieses Forum aufmerksam gemacht. Ich hoffe auf ein paar hilfreiche Denkanstöße :):
Nach einem notariellen Testament ist Ehefrau (E) befreite Vorerbin, Sohn des Verstorbenen (S) Nacherbe und dessen
bei Eintritt des Nacherbfalls (Tod von E) vorhandenen Abkömmlinge Ersatznacherben.
Nach ewigen Hin und Her wollen sich die Parteien jetzt darauf einigen, dass S die Nacherbschaft ausschlägt und als Abfindung für Pflichteil-/Pflichtteilsergänungsansprüche eine sehr großzügig bemessene Summe X bekommt.
Ziel ist, dass E Alleinerbin wird...
S hat dereit 2 minderjährige Kinder, die ja laut Testament nach seiner Ausschlagung zu Ersatznacherben würde. S wäre bereit, (mit Genehmigung der FamG) für seine Kinder auszuschlagen. Aufgrund der großzügig bemessenen Abfindungszahlung sehe ich bei diesen beiden Kindern weniger das Problem.
Meine Bedenken gehen in die Richtung, dass es im Zeitpunkt des Nacherbfalls ja Ersatznacherben geben kann, die jetzt noch nciht bekannt sind (noch nicht gezeugte Kinder, bis dato unbekannte außereheliche Kinder, adopitierte Kinder, Enkel...)?
Kann man bei so einer angeordneten Ersatnacherbschaft überhaupt dazu kommen, dass der Vorerbe Vollerbe wird?
Hat vielleicht jemand einen Formulierungsvorschlag oder eine Idee, wie man E absichern könnte ?
Vielen Dank schon mal im Voraus für's Mitdenken und eine schöne "kurze" Woche