Testament im Schließfach

  • Hallo!
    Ich habe folgendes Problem:
    Ein gesetzlicher Erbe vermutet, dass sich ein Testament des Erblassers in einem Schließfach bei einer Bank befindet. Die Bank will den ges. Erben nur nach Vorlage eines Erbscheins das Schließfach öffnen lassen.
    Der ges. Erbe will jedoch verständlicherweise keinen Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge beantragen, da er nicht eidesstattlich versichern kann, dass keine letztwilligen Verfügungen vorhanden sind.
    Was kann ich tun, damit rausgefunden werden kann, ob sich in dem Schließfach ein Testament befindet? Sollte ich eine Nachlasspflegschaft einrichten (bin mir nicht sicher ob die Voraussetzungen dafür vorliegen) oder kann ich selbst per Beschluss etwas veranlassen?

  • Beschluss:

    Herr ... (gesetzlicher Erbprätendent) wird nachlassgerichtlich ermächtigt, das Schließfach Nr. ... des Erblassers ... bei der A-Bank im Beisein eines Bankangestellten zu öffnen und nach einem Testament zu durchsuchen. Ein evtl. aufgefundenes Testament ist seitens der Bank an das Nachlassgericht zu übermitteln. Sonstige Gegenstände können im Schließfach verbleiben.

    Gründe:

    ...

    Wurde von mir schon öfter so praktiziert. Klappt wunderbar. Durch das angeordnete Beisein eines Bankangestellten ist sichergestellt, dass nichts "verschwinden" kann. Man kann natürlich auch selbst und mit seinem Dienstausweis bewaffnet zusammen mit dem Erbprätendenten zur Bank gehen und den Beschluss dementsprechend abändern.

    Wenn der Schließfachschlüssel nicht auffindbar ist, muss der Beschluss natürlich auch das gewaltsame Öffnen des Schließfaches aussprechen.

  • Wie ist das eigentlich, wenn ein Erbe eine Kopie eines Testaments vorlegt und angibt, dass das Original im Schließfach einer Bekannten des Erblassers liegt...

  • Vielen Dank für die Antwort

    Mein Problem hat sich jetzt zum Glück erledigt, da die Bank mit dem Erbprätendenten und unter Beiziehung eines Notars das Schließfach öffnen lassen will.

    Sollte sich in dem Schließfach ein Testament befinden, soll der Notar dies beim Nachlassgericht abliefern und der übrige Schließfachinhalt wird von der Bank in Verwahrung genommen bis ein Erbschein vorgelegt wird.

    In Katis Fall würde ich die Bekannte anschreiben und über die Ablieferungspflicht nach § 2259 BGB belehren.

  • Für heideröschen: Klar gibt es Dienstausweise für den Rechtspfleger, einfach mal bei der Verwaltung vorsprechen. Als Rechtspfleger in Nachlasssachen bin ich schon mal häufiger vor Ort, um mir selbst ein Bild zu machen, wie es mit der Nachlasssicherung aussieht. Da muss ich mich natürlich ausweisen können.
    Zum Thema würde ich die von juris2112 genannte zweite Alternative bevorzugen und selbst mal bei der Bank vorbeischauen.

  • Hatte ich auch mal das Problem, jedoch war da auch noch der Schlüssel zum Schließfach nicht mehr auffindbar. => Ortstermin, einige der gesetzlichen Erben waren anwesend und dann wurde erstmal gebohrt. Interessant zu sehen wie leicht die Dinger aufgehen, muss nur wissen wo man bohren muss ^^
    Mit den Kosten für die zwangsweise Öffnung des Schließfachs wurde direkt das Konto des Verstorbenen belastet.

    Zum Thema Dienstausweis: Wenn der 25-jährige Rpfl in Jeans und Turnschuhen aus dem arg tiefergelegten und mit nicht mehr wesentlich vielen Originalaussenteilen versehenen Auto aussteigt, womöglich noch im Sommer mit Fenster auf und Musik entsprechend laut wäre ein Dienstausweis doch ab und an hilfreich :gruebel: Habe aber noch keinen, bisher ...

  • Zum Thema Dienstausweis: Wenn der 25-jährige Rpfl in Jeans und Turnschuhen aus dem arg tiefergelegten und mit nicht mehr wesentlich vielen Originalaussenteilen versehenen Auto aussteigt, womöglich noch im Sommer mit Fenster auf und Musik entsprechend laut wäre ein Dienstausweis doch ab und an hilfreich :gruebel: Habe aber noch keinen, bisher ...



    Fährtst du einen Manta?:wechlach:

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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