Hallo liebe Leute,
die Deutsche Telekom AG, als Rechtsnachfolgerin der Telekom Deutschland GmbH, hat die DB Netz AG vor dem Verwaltungsgericht verklagt.
Nun will die Beklagte aus meinem KfB gegen die Klägerin vollstrecken und hat einen Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel gestellt.
Hier nun die Fragen:
Bedarf es der Erteilung der Vollstreckungsklausel?
Dürfte es sich bei der Deutschen Telekom AG (als KfB-Schuldnerin) nicht um eine Beliehene handeln?
VG vom VG
VG-RPfl.