aus der Hüfte geschossen würde ich eine Tabellenergänzung ablehnen, aber wie sagt der Philosoph: schaumermal
Anwendungserlass des BMF zur InsO
-
-
BMF-Schreiben vom 20. April 2014 "Umsatzsteuerrechtliche Leistungsbeziehungen bei der Verwertung von Sicherungsgut im Insolvenzverfahren; BFH-Urteil vom 28. Juli 2011, V R 28/09"
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…zverfahren.htmlhierzu noch die Klarstellung, die an ein Mitglied des VID versandt worden ist:
-
BMF-Schreiben vom 20.05.2015 "Insolvenzordnung; Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO"
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…atz-4-InsO.html
-
Änderung des AEAO vom 22.07.2015, u. a. zu § 251 (InsO)
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…icationFile&v=2
-
Insolvenzordnung; Anwendungsfragen zu § 55 Absatz 4 InsO; Zweifelsfragen zur zeitlichen Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 24. September 2014 - V R 48/13 -
Übergangsregelung hinsichtlich der Rechtswirkungen des BFH-Urteils vom 24.9.2014 - V R 48/13 - BStBl 2015 II S. 506
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…atz-4-InsO.html -
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung vom 10.12.2015, u. a. zu § 251 AO (InsO)
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…benordnung.html -
Berichtigung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit im vorläufigen Insolvenzverfahren
BMF-Schreiben vom 18.05.2016:guckstduh: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…icationFile&v=1
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!