Vor Jahren wurde beim AG - B- ein PfÜB erlassen, in diesem PfÜB wurde das Konto gepfändet.
Jahre später, der Schuldner ist mittlerweile verzogen in den Bezirk des AG - C- . Das AG - C- nimmt einen Antrag auf einmalige ERhöhung des Pfändungsschutzkontos auf gemß §§ 850 K Abs.4, 765 a ZPO und verweist den Antrag an AG- B- , weil dort der PfüB erlassen wurde.
Meine Meinung, AG - C- ist zuständig, wegen §§ 850 K ABs. 4, 828, 802 ZPO, der Schuldner hat seinen allgemeinen Wohnsitz in dem AG- Bezirk. Das AG - B- sieht es aber nicht so, was nun?
Irgendwelche Rechtsprechung bekannt, insbesondere wegen dem P-Konto.