Hallo zusammen.
Ich habe hier den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Lohnpfändung) und erstmalig mit gleichzeitiger Nichtberücksichtigung der Ehefrau, da diese eigene Einkünfte i.H.v. 1.096,57 EUR erzielt.
Da ich diese Konstellation noch nicht hatte, habe ich versucht mich im Zöller schlau zu machen. Allerdings hilft mir dieser nur bedingt weiter.
Eine vorherige Anhörung der Ehefrau und des Schuldners erfolgt nicht, richtig?
Der Einkommensnachweis ist von Oktober 2012. Ich bin mir unsicher ob ich mich daran überhaupt noch orientieren kann?!
Würde die Einkommenshöhe ausreichen um eine Nichtberücksichtigung zu rechtfertigen? Woran sollte ich mich orientieren?
Vielen Dank vorab!