Hallo zusammen!
Das FamFG bereitet mir (mal wieder) Kopf zerbrechen! Ich habe hier einen Teilerbscheinsantrag von 5 Geschwistern aufgrund gesetzlicher Erbfolge. Zu dem letzten verbliebenden Bruder und 6ten Mitberben besteht keine Kontak, daher nur Teilerbschein. Ich habe diesen Buder jetzt aber ermittelt. Bekommt er nun Beteiligtenbelehrung nach § 7 FamFG, oder nicht? War zuerst der Meinung, dass das geschehen müsste (daher die Ermittlung), bin mir aber jetzt unsicher, da sein Erbteil ja praktisch nicht berührt wird...auf der anderen Seite ist er ja auf jeden Fall gesetzlicher (Mit-)Erbe und damit Kann-Beteiliger (345 FamFG). Ich glaube, ich sehe gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht...