Pfändung ohne P-Konto

  • Guten Morgen,

    ich hab mal wieder eine bestimmt total doofe Frage und ich vermute, dass es dazu sicherlich schon einmal ein Thema gab, aber ich habe es nicht geschafft, den richtigen Suchbegriff zu finden...

    Es gibt eine Kontopfändung und der gute Schuldner hat aber nie ein P-Konto eingerichtet. Da kann ich doch dann nichts für ihn tun, außer ihm zu raten, die Umwandlung schnellstmöglich nachzuholen, oder? Das, was dann eben bereits gepfändet ist, bleibt gepfändet und er hat Pech gehabt, da er sich früher hätte kümmern können, oder? Ich hatte heute bereits zum zweiten Mal jemanden bei mir, der deshalb von mir eine Freigabe haben wollte. Ich hab die jeweils zur Bank geschickt mit der oben genannten Empfehlung. Fragt sich nur, ob ich da irgendetwas übersehen habe...

    :oops:

  • Naja, es besteht ja keine Rechtsgrundlage für eine gerichtliche Freigabe (außer ggf. § 765 a ZPO wenn der Schuldner tatsächlich verhindert war, ein P-Konto einzurichten). Im übrigen kann man aus § 38 EGZPO m. E. herauslesen, dass eine Pfändungsschutz außerhalb des P-Kontos nicht mehr möglich sein darf.

  • Sehr gut, vielen Dank! :) Dann waren meine Auskünfte ja richtig :) Es kam mir auch sehr widersinnig vor, da es die Möglichkeit des P-Kontos nunmal gibt und bei Einführung auch alle darüber informiert wurden.

  • Wenn innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Pfändungsbeschlusses bei der Bank die Umwandlung in ein P-Konto beantragt wird, gilt der Pfändungsschutz sogar rückwirkend für den kompletten Kalendermonat, in dem das Konto gepfändet wurde.

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • Das ist ja für die Leute dann noch besser. Warum nur können die Banken diese Auskünfte nicht selbstständig erteilen :(

    Entsprechendes Infomaterial sollte in jeder Bank vorhanden sein. Ansonsten gibt es entsprechende Beratungsstellen für Schuldner.

    Die Banken selbst dürfen keine Rechtsberatung durchführen.

  • Das ist ja für die Leute dann noch besser. Warum nur können die Banken diese Auskünfte nicht selbstständig erteilen :(

    Entsprechendes Infomaterial sollte in jeder Bank vorhanden sein. Ansonsten gibt es entsprechende Beratungsstellen für Schuldner.

    Die Banken selbst dürfen keine Rechtsberatung durchführen.

    Ja, aber dürfen die Banken falsche Auskünfte erteilen? Die Leute werden immer wieder zu mir geschickt mit der Aussage "Das Gericht kann Ihnen da helfen." Kann ich aber ja nicht. Oder ich habe hier nur das Pech, dass ein Bank-Mensch hier keine Ahnung hat und eben ab und an immer wieder jemand an ihn gerät :(

  • Das Angstpotential der Banken scheint aber kleiner zu werden - oder die Banken haben es gelernt. Zur Einführung kamen noch viele Sch um sich einen Beschluss zu holen, geschickt von der Bank und wurden wieder zurück geschickt. Da ein Sch nur ein P-Konto haben kann, sind die anderen dann in voller Höhe pfändbar - hat er keines, gilt das für alle Konten. Und da der Sch für die Umwandlung, die innerhalb von 3-4 Tagen geschieht 4 Wochen Zeit hat, würde ich nen 765a zurückweisen. Der Sch wurde bei der Einführung des P-Kontos von seiner Bank belehrt. Und wenn man im Fernsehen nur Trash schaut hat man halt Pech gehabt.


  • Ja, aber dürfen die Banken falsche Auskünfte erteilen? Die Leute werden immer wieder zu mir geschickt mit der Aussage "Das Gericht kann Ihnen da helfen." Kann ich aber ja nicht. Oder ich habe hier nur das Pech, dass ein Bank-Mensch hier keine Ahnung hat und eben ab und an immer wieder jemand an ihn gerät :(

    Soweit ich weiß, darf die Rechtsberatungsstelle des Gerichts schon rechtliche Ratschläge gebe, im Sinne von "Helfen" und "Was ist zu tun". Die Bank selbst als Drittschuldner soll ja neutral sein.

    Abgesehen davon, werden i.d.R. die Schaltermitarbeiter genauso wenig vom P-Konto wissen, die die Schuldner selbst.
    Da ein P-Konto zudem nichts Zusätzliches einbringt, bringt es auch nichts, sich damit zu beschäftigen und die Bankadministration zu belasten. Das können die machen, die dafür bezahlt werden. Im Zweifen dann eben die Rechtsberatungsstelle oder die Verbraucherzentralen.


  • Ja, aber dürfen die Banken falsche Auskünfte erteilen? Die Leute werden immer wieder zu mir geschickt mit der Aussage "Das Gericht kann Ihnen da helfen." Kann ich aber ja nicht. Oder ich habe hier nur das Pech, dass ein Bank-Mensch hier keine Ahnung hat und eben ab und an immer wieder jemand an ihn gerät :(

    Soweit ich weiß, darf die Rechtsberatungsstelle des Gerichts schon rechtliche Ratschläge gebe, im Sinne von "Helfen" und "Was ist zu tun". Die Bank selbst als Drittschuldner soll ja neutral sein.

    Abgesehen davon, werden i.d.R. die Schaltermitarbeiter genauso wenig vom P-Konto wissen, die die Schuldner selbst.
    Da ein P-Konto zudem nichts Zusätzliches einbringt, bringt es auch nichts, sich damit zu beschäftigen und die Bankadministration zu belasten. Das können die machen, die dafür bezahlt werden. Im Zweifen dann eben die Rechtsberatungsstelle oder die Verbraucherzentralen.


    Es gibt und gab nie Rechtsberatungsstellen des Gerichts!:( Die Rechtsantragsstellen dürfen keine Rechtsberatung erteilen, sondern nur bei der Antragsaufnahme behilflich sein.

  • Das Vollstreckungsgericht ist nicht zur Betreuung des Schuldners berufen, sondern hat lediglich über Anträge zu ent5scheiden. Die Gerichte erteilen keine "Rechtsberatung", zumindest in Niedersachsen gibt es keine Rechtsberatung. Wozu gibt es wohl "Beratungshilfe"?

  • Es sollte auch in allen anderen Bundesländern keine Rechtsberatung geben, da wir dazu als Organ der Rechtsprechung nicht befugt sind. Ich erteile maximal Auskünfte über die Möglichkeiten... Sage aber auch gleich dazu, dass es auch weitere Möglichkeiten geben kann, die ich nicht kenne. Die Leute sind so penetrant...

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