In einem Testament sind mehrere Erben eingesetzt. Im Falle des Wegfalls durch Tod eines Erben sind Ersatzerben (Abkömmlinge in gerader Linie nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge) ohne namentliche Erwähnung bestimmt.
Im Eröffnungstermin ist nur eine Erbin erschienen, die im Testament namentlich erwähnt ist. Ein Antrag auf Erteilung eines Erbscheins wurde nicht gestellt.
1) Ist die Eröffnungsniederschrift mit Testament als Erbnachweis für diese Erbin trotzdem ausreichend oder muss ein Erbschein beantragt werden?
2) Ist die Eröffnungsniederschrift mit Testament als Erbnachweis für die anderen Erben ausreichend. Wenn nicht, kann bei der Übersendung an die Erben auf den Hinweis "Erbnachweis" verzichtet werden und auf die Erfordernis der Stellung eines Erbscheinsantrages hingewiesen werden?