Hey,
Eltern haben in einer Scheidungsfolgenvereinbarung vereinbart, dass der Kindesunterhalt zur Rückführung der gemeinsamen Verbindlichkeiten bei XY verwendet wird. Damals hat keiner der Eltern Sozialleistungen bezogen.
Mittlerweile bezieht die Mutter jedoch Sozialleistungen. Das Jobcenter ist jetzt der Meinung, dass der Kindesunterhalt nur für die Begleichung der gemeinsamen Verbindlichkeiten in Höhe des Anteils der Mutter genutzt werrden sollte (also die verstehen die Vereinbarung so). Und deswegen beantragen die jetzt die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel, weil die Hälfte der verbindlichkeiten schon bezahlt ist. Der kindsvater bestreitet das natürlich. Das Jobcenter meint auch, dass diese Vereinbarung jetzt unwirksam wäre, weil dadurch ja mehr Sozialleistungen gezahlt werden müssten und das kann es ja nicht sein, dass man solche Vereinbarungen zu ungunsten der Staatskasse schließen kann.
Ich hab jetzt keine Ahnung wie ich entscheiden soll. Würdet ihr hier die RNF-Klausel erteilen oder eher ablehnen?
Danke euch schon mal.