Hallo
Im folgenden Fall hätte ich gerne ein paar Meinungen, eine Musterlösung wird es wohl nicht geben :
Zwangsversteigerungsverfahren im Jahre 2011 angeordnet.
Im Januar erfolgte der Zuschlag. Nunmehr soll in 2 Wochen die Zwangsräumung erfolgen. Hiergegen wendet sich der Schuldner und stellt einen Räumungsschutzantrag nach § 765 a ZPO.
Begründung:
- Frau hat vor 2 Monaten entbunden (nachgewiesen durch eine ärztliche Bescheinigung )
- gesundheitliche Gefährdung beim Schuldner. Hierzu legt der Schuldner eine Bescheinigung von einem Facharzt für Psychiatrie vor, aus der sich ergibt, dass mit großer Wahrscheinlichkeit zu befürchten ist, dass die Kompensationsfähigkeit durch eine Zwangsräumung ohne Ersatzwohnung für ihn und seine Familie überfordert wird und langfristige Beeinträchtigungen der Gesundheit daraus resultieren könnten. Der Schuldner leidet an einer chronischen psychiatrischen Erkrankung.
Der Schuldner befürchtet laut eigener Angabe, sich in stationäre Behandlung begeben zu müssen, wenn keine Ersatzwohnung gefunden wird und dennoch eine Zwangsräumung angesetzt wird. Der Schuldner nimmt starke Psychopharmaka ein.
Demnächst wird mir noch eine Bescheinigung vom Arzt vorgelegt, aus der sich ergibt, welche gesundheitlichen Folgen konret entstehen werden.
Nach Auffoderung wurde mir auch mitgeteilt, dass sich stetig um eine Ersatzwohnung gekümmert wurde, jedoch aufgrund einer abgegebenen eV und Insolvenz kein Mietvertrag zustande kommt. Die Gläubigerin hat zum Ende des Monats ihre alte Mietwohnung gekündigt und steht dann mit ihren Kindern „auf der Straße“. Die Räumung kam auch nicht plötzlich, da die Gläubigerin den Schuldner zuvor auf eine freiwillige Räumung hingewiesen hatte. Der Schuldner hatte Räumungsschutz bis Ende Juli beantragt, da eine Ersatzwohnung in Aussicht war. Aber auch dieser Mietvertrag kam aus den o.g. Gründen nicht zustande.
Liebe Grüße