Wie erfahren Erben von Testament, wenn der Notar insolvent ist?

  • Hallo ihr Lieben,

    ich hab da mal eine (blöde) Frage: Angenommen jemand errichtet ein Testament vor dem Notar und es wird amlich verwahrt, der Notar wird dann insolvent und macht seinen Laden dicht. Das Testament wird ja beim örtlich zuständigen Nachlassgericht in Verwahrung genommen oder nicht? Wie erfahren dann beim Tod des Erblassers die Erben, dass es ein Testament gibt? sie müssen doch nicht das Nachlassgericht anschreiben und fragen, ob eventuell ein Testament vorhanden ist?!

  • Nach der amtlichen Verwahrung ist der Notar unerheblich. Somit ist es auch unerheblich, wenn er insolvent ist. (ob das für BaWü auch gilt???)

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Nach der amtlichen Verwahrung ist der Notar unerheblich. Somit ist es auch unerheblich, wenn er insolvent ist. (ob das für BaWü auch gilt???)

    In B-W werden Notare nicht insolvent! :teufel:

  • Das Testament wird beim Nachlassgericht verwahrt. Über die Testamentserrrichtung und Verwahrung geht eine Mitteilung an das zentrale Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin. Dieses wird über den Sterbefall informiert und informiert dann bei Tod das Nachlassgericht. Das Nachlassgericht eröffnet das Testament und informiert die Beteiligten. Die Daten der Beteiligten bekommt man indem man sie aus dem Testament entnimmt und/oder einen der Beteiligten danach fragt. Z.B. ergibt sich der Ehepartner aus der Sterbeurkunde oder ein Ansprechpartner aus der Sterbefallmitteilung.

  • @uschi:

    :wechlach::2weglach:...im Gegenteil :)

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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