Nachweis der Trägerschaft

  • Ich habe hier ein Testament aus dem Jahre 1974 in welchem die Erblasserin ein Pflegeheim als Erben einsetzte.

    Eine GmbH stellt nunmehr einen Erbscheinsantrag (formlos) und erteilt, dass sie Träger des Heimes sei.
    Das Antragsrecht der Geschäftsführerin wurde durch Vorlage eines Registerauszuges nachgewiesen, nicht jedoch die Trägerschaft. Hierauf ist die Antragsstellerin trotz Zwischenverfügung nicht eingegangen.

    Kann mir jemand sagen wie solch eine Trägerschaft entsteht? Es muss doch da irgendwelche Verträge geben oder?

  • Die Finanzierung der Pflegeheime erfolgt doch u. a. durch die Kommunen und Landkreise; die haben doch auch die Aufsicht über die Pflegeheime und können meines Wissens den Betreibern auch die Betriebserlaubnis entziehen. Deshalb würde ich dort nachfragen, wer der Träger des Pflegeheims ist.

  • Danke für eure Anregungen.

    PS: Die Dame ist natürlich schon 1982 verstorben. Es gibt so einige von den Altfällen. Gut dass dieses Heim als solches noch existiert ansonsten hätte ich wohl noch mehr Probleme.

  • Ups, da würde ich aber prüfen, ob der heutige Heimträger der von 1982 ist und ob das Heimgesetz (gabs damals als Bundesgesetz, wenn ich mich recht erinnere) nicht Anwendung findet.

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