Hallo Zusammen!
Folgendes ist geschehen:
X ist Eigentümer eines Grundstücks.
Im Grundbuch ist eine Eigentümergrundschuld eingetragen. Diese wurde lt. Grundbuch an A im Jahr 2009 abgetreten.
Im Jahr 2010 überträgt X notariell das Grundstück auf seine Ehefrau Y. Im Vertrag ist geregelt, dass alle Belastungen gelöscht werden sollen, mit Ausnahme der ET-Grundschuld. Diese wird laut Vertrag außerhalb der Übertragungsurkunde für das Grundstück an die Y abgetreten.
Nun soll in das Vermögen des X die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Ein Titel ist vorhanden, Zustellung und Klausel sind erfolgt bzw. erteilt.
In das Grundbuch soll ein Pfändungsvermerk eingetragen werden oder in die nicht mehr bestehende "Eigentümergrundschuld" vollstreckt werden. Was ist möglich?
Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch, in das Vermögen des X zu vollstrecken, da er die ET-Grundschuld an die Y abgetreten hat?
Pfändung von Rückgewähransprüchen?
Anfechtung der Abtretung?
Vielen Dank an Alle!