Hallo,
die Notwendigkeit für die Einreichung des Wertermittlungsbogens (NS 17) hat sich durch die Festgebühr für die Testamentseröffnung 12101 erledigt. Müssen wir (in Niedersachsen) weiterhin den Wertermittlungsbogen anfordern, weil die Erbschaftssteuerstelle eine Abschrift des NS 17 verlangt?