Vormundschaft von Großeltern

  • Habe hier den Fall daß ein Kind unter Amtsvormundschaft steht, da die Mutter minderjährig ist.
    Es will sowohl ein Großelternteil der Mutter als auch des Vatters die Vormundschaft haben.
    Kann mir jemand Tipps geben zu dem Verfahren?:gruebel:
    Macht man einen großen Anhörungstermin mit allen Beteiligten?
    Würdet ihre dem jeweils anderen Großelternteil den Antrag auf Vormundschaft im voraus zur Stellungnahme übersenden?
    henry

  • Alternativ kann man auch noch einen Verfahrensbeistand für das Kind bestellen mit dem zusätzlichen Aufgabenkreis, Gespräche mit der Kindesmutter, dem Kindesvater und den Großeltern zu führen. Den kann man dann auch zu einem Erörterungstermin mit einladen. Grundsätzlich ist schon ein Fall des § 1887 Abs. 1 BGB denkbar, das JA wird allerdings selbst seine Bedenken vortragen, wenn etwa ungewünschte Folgen, die nicht dem Wohl des Kindes dienlich sind, zu erwarten sind.

  • Macht man einen großen Anhörungstermin mit allen Beteiligten?
    Würdet ihre dem jeweils anderen Großelternteil den Antrag auf Vormundschaft im voraus zur Stellungnahme übersenden?
    henry


    Einen Verfahrensbeistand würde ich nicht bestellen. Halte ich für überflüssig.
    Ich würde schauen, was das JA dazu sagt und ich würde alle Beteiligten dazu anhören, aber nicht in einem gemeinsamen Termin. Mindestens die minderjährige Mutter würde ich einzeln anhören, damit sie auch ehrlich sagt, was sie gern möchte und was nach ihrer Meinung für sie und das Kind am Besten ist.
    Ich denke, es schadet nichts, wenn die Großeltern auf beiden Seiten von dem jeweils anderen Antrag wissen. Man sollte schon mit offenen Karten spielen. Wenn sich alle verstehen, wird man eine einvernehmliche Lösung finden, wenn nicht, ist es gut, mit allen einzeln zu sprechen und sich dann eine Meinung zu bilden.
    Was ist eigentlich mit dem Kindesvater? Ist der auch noch minderjährig, weil seine Mutter die Vormundschaft beantragt?

  • Einen Verfahrensbeistand würde ich nicht bestellen. Halte ich für überflüssig.

    Mache ich auch nur in Ausnahmefällen, wenn jeder auf seiner Meinung beharrt, er wäre der einzig gute Vormund.
    Wenn dann noch der bisherige Amtsvormund, das Jugendamt, kommt und sagt, es wäre besser, dass es bei der Amtsvormundschaft bleibt, halte ich einen weiteren neutralen Beteiligten für durchaus angebracht. Einmal war bei mir alles so zerstritten (anwaltlich vertretene 62-jährige Großmutter wollte Vormund für das 2 Jahre alte Mündel werden, JA hielt die Großmutter für ungeeignet angesichts ihres Alters und ihrer eigenen Erziehungsschwierigkeiten mit der Mutter des Mündels und wollte Amtsvormund bleiben sowie das Kind in eine Pflegefamilie geben), dass ich sogar ein kinderpsychologisches Gutachten in Auftrag gegeben habe, was für das Kind die beste Lösung ist. Auf das Ergebnis dieses Gutachtens warte ich allerdings noch.

  • Ich finde der Fall riecht nach Ärger. Sozusagen SchwieMu als Vormund des eigenen Kindes und dann noch in einer schwierigen Lebensphase der Minderjährigen. Daher wägt man ja manchmal schon ab, ob es Sinn macht die eigene Mutter zum Vormund zu bestellen. Ich weiß nicht. Ich würde tendenziell immer das Jugendamt bevorzugen. Es sei denn alles - aber wirklich auch alles scheint in Butter.

    Daher würde ich auch erstmal in Enzelgesprächen eine umfassende Sachverhalts- und Meinungsforschung betreiben. Vielleicht zeichnet sich dann schon eine Richtung ab. Allerdings würde ich auch mit offenen Karten spielen und allen Beteiligten alle Anträge bekannt machen. Vieleicht einigen sie sich ja von allein und einer zieht den Antrag zurück... ;)
    Wann soll denn das Kind geboren werden? Vielleicht dauert ja alles so lange, dass dann doch erstmal die gesetzliche Amtsvormundschaft eintritt... :D ...manchmal macht es Sinn solche Fälle so zu lösen.

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