MUZ wegen Miete

  • Folgender Sachverhalt:

    Schuldner x im Privatinsolvenzverfahren, Treuhänder gibt Erklärung nach §109 InsO ab.
    Verfahrenskosten gestundet, keine Masse. Schuldner zahlt in den ersten 3 Monaten nach Verfahrenseröffnung und auch danach keine Miete. Muss der TH Masseunzulänglichkeit anzeigen, da Mietzahlungen in den ersten 3 Monaten Masseverindlichkeiten sind?

  • hm, da müsste auf dem Konto ja was abzugreifen sein für die Kosten....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • BGH, Urteil vom 9. Februar 2012 - IX ZR 75/11


    InsO § 61 Abs. 1 Satz 1
    Versäumt der Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung die Kündigung eines von dem Schuldner begründeten Dauerschuldverhältnisses, trifft ihn eine Schadensersatzpflicht nur für solche Verbindlichkeiten, die nach dem Zeitpunkt entstehen, zu dem bei einer frühestmöglichen Kündigungserklärung der Vertrag geendet hätte.

    Für den Insolvenzverwalter ist es also geklärt, aber für den Treuhänder :cool: ?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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