Folgender Sachverhalt:
Schuldner x im Privatinsolvenzverfahren, Treuhänder gibt Erklärung nach §109 InsO ab.
Verfahrenskosten gestundet, keine Masse. Schuldner zahlt in den ersten 3 Monaten nach Verfahrenseröffnung und auch danach keine Miete. Muss der TH Masseunzulänglichkeit anzeigen, da Mietzahlungen in den ersten 3 Monaten Masseverindlichkeiten sind?
MUZ wegen Miete
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mach ich immer dann, wenn der Vermieter seine Miete bei mir einfordert
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yeaph
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hm, da müsste auf dem Konto ja was abzugreifen sein für die Kosten....
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Was passiert eigentlich, wenn der Treuhänder keine Erklärung nach § 109 InsO abgibt und keine Masse vorhanden ist. Haftet da der Treuhänder?
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BGH, Urteil vom 9. Februar 2012 - IX ZR 75/11
InsO § 61 Abs. 1 Satz 1
Versäumt der Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung die Kündigung eines von dem Schuldner begründeten Dauerschuldverhältnisses, trifft ihn eine Schadensersatzpflicht nur für solche Verbindlichkeiten, die nach dem Zeitpunkt entstehen, zu dem bei einer frühestmöglichen Kündigungserklärung der Vertrag geendet hätte.Für den Insolvenzverwalter ist es also geklärt, aber für den Treuhänder ?
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