Ein kleines Schmankerl was so glaube ich noch nicht diskutiert wurde. Habe zumindest nichts gefunden.
Bei Abschreibung eines Flurstücks - welches in Abt. II mit 3 bp Dienstbarkeiten belastet war/ist - wurde der Abschreibungsvermerk auch so gefasst, dass alle Dienstbarkeiten mit übertragen wurden.
Auf dem neuen Blatt allerdings wurden alle 3 Dienstbarkeiten anscheinend zusammengefasst zu II/1. Das läßt zumindest die Bezugnahme auf alle 3 Bewilligungen vermuten. Inhaltlich gibt der Eintragungstext jedoch nur eine der 3 Dienstbarkeiten wieder.
Nach nunmehr 20 Jahren ist dies auch dem Berechtigten aufgefallen und er bittet um Berichtigung bzw. Klarstellung.
Ich gestehe ich schwimme ein wenig... Da II/1 des neuen Blattes auf alle Eintragungsbewilligungen Bezug nimmt würde ich mich - nach Anhörung des Eigentümers des neuen Blattes - dazu hinreißen lassen den Eintragungstext um den Inhalt der "vergessenen" Dienstbarkeiten in der Veränderungsspalte zu ergänzen.
Zum Glück sind nach Abschreibung auch keine weiteren Eintragungen erfolgt.
Was haltet Ihr davon? Tipps und Anregungen sind willkommen.