Hallo,
ich habe wegen einer Geldbuße einen Vollstreckungsauftrag erlassen. Der VU hat eine Teilzahlung an den Gerichtsvollzieher geleistet, der den Betrag nach Abzug seiner Gebühren an uns weitergeleitet hat. Der VU soll nach dem Plan des GV jeden Monat 100 Euro an ihn zahlen, wovon nur 95,20 Euro an die Gerichtskasse weitergeleitet werden sollen. Ich halte das für unzulässig, da gem. 459b StPO Zahlungen zunächst auf die Strafe anzurechnen sind. Außerdem wäre die direkte Zahlung der Raten an die Gerichtskasse wesentlich billiger. Hat jemand Erfahrungen mit dieser Problematik gehabt?