Rückzahlung Kredit

  • Hallo, mich beschäftigt folgender Fall:

    Ein Minderjähriger ist Erbe geworden. Zum Nachlass gehört u.a. ein Grundstück. Es besteht noch ein Kreditvertrag auf den Namen des Erblassers. Die Mutter möchte den Kredit vorzeitig zurückzahlen und hat eine entsprechende Vereinbarung mit der Sparkasse getroffen. Das Geld ist vorhanden und stammt aus einer Lebensversicherung der Mutter.

    Sie teilt soeben tel. mit, dass die Sparkasse eine "Unterschrift" des Familiengerichts auf dem Aufhebungsvertrag haben möchte.

    Ist hier überhaupt was zu machen ? Müssen Anhörungen usw. erfolgen ? :gruebel:

    Bitte um Hilfe ...

  • Ich kann auch keinen einschlägigen Gen.tatbestand erkennen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich würde es auch wie Steinkauz/Ulf sehen.
    Und wenn man das Bauchgefühl fragt, ist es doch auch so, dass es nur positiv für das Kind ist, wenn die Mutter den Kredit allein mit ihrem Geld ablöst und das Kind von den mit dem Kredit verbundenen Pflichten frei wird. :daumenrau

    "Man muss denken wie die wenigsten und reden wie die meisten."
    (Arthur Schopenhauer)

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